Wie schnell doch die Zeit vergeht. An seinen eigenen Kindern kann man das am besten erkennen. Vor vielen Jahren haben wir sie erstmals zu den Gemeinschaftstagen der AG-GGG mitgenommen, im Geist unserer Ahnen haben wir sie erzogen, gleichzeitig mit ihnen ist bereits eine ganze Generation, frei von den psychischen Belastungen des Christentums, aufgewachsen. Und jetzt stellen diese jungen Leute auf einmal Fragen – und was für welche!
„Erkläre mir doch bitte mal eben die Unterschiede zwischen unserem nordisch-germanischen Artglauben und den übrigen, sogenannten grossen Religionen auf der Welt“, fragt mich meine jüngste Tochter. „Aha“, denke ich, „jetzt wird es ernst“. Fangen wir also an:
Wer sind eigentlich die „grossen“ Religionen, wer rechnet sich dazu? Sicherlich das Christentum – katholische und evangelische Fassung -, der Islam, der Buddhismus und das Judentum.
Die Stellungnahmen der „grossen“ Religionen, entnehmen wir den Antworten berufener Vertreter der einzelnen Religionen, die diese in einem Interview unlängst gegeben haben. Dann vergleichen wir die Äusserungen mit dem, was unsere eigene Religion dazu zu sagen hat. Anmerkungen des Verfassers sind mit ( ) gekennzeichnet.
Für das Christentum, katholische Form, antwortete Dr. Franz Josef Bode, 45, Bischof von Osnabrück. Für das evangelische Christentum antwortete Manfred Sorg, 57, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Für das Judentum sprach Itzchak Ehrenberg, 46, Rabbiner der jüdischen Gemeinde München. Für den Islam gab die Antworten Mohammad Bagher Ansari, 50, Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg und Imam der „Imam Ali Moschee“ in Hamburg. Für den Buddhismus antwortete Geshe Thubten Ngawang, 66, Leiter des Tibetischen Zentrums Hamburg, unter „Schirmherrschaft Seiner Heiligkeit des 14. Dalai Lama“ stehend.
Symbole
1. Frage: Was ist das kennzeichnende Symbol der Religion und welche Bedeutung hat es?
Das Kreuz ist das Symbol für Leiden, Sterben und Auferstehung Jesu Christi. (Die beiden christlichen Religionen und nahezu alle christlichen Sekten haben sich das Kreuz als Kennzeichen gewählt). Kreuzigung war die römische Strafe bei Hochverrat. Jesus von Nazareth wurde als politischer Rebell hingerichtet. Dieses, vordergründig das Scheitern eines Lebens anzeigende Kreuz, wird im Christentum zum Zeichen von Hoffnung und Vergebung.
Das Symbol des Judentums ist der Davidstern, das „Hexagramm“. Es ist ein „magisches Symbol“ zur Abwehr feindlicher Kräfte. Es wurde im 17. Jahrhundert in Prag erstmals als offizielles Zeichen des Judentums verwendet. Älter jedoch ist das Bild des siebenarmigen Leuchters (Menorah), der ein Symbol der Weisheit darstellen soll.
Der Islam kennt kein einheitliches Symbol wie Christentum oder Judentum oder Buddhismus. Der Halbmond, der fälschlicherweise von den Ungläubigen als islamisches Symbol gedeutet wird, ist „nationales“ Kennzeichen einiger islamischer Staaten und nicht Kennzeichen des Islam!
Das Symbol des Buddhismus ist das Rad. Nabe, Felge und Speichen symbolisieren die drei Grundtugenden, die zur Erleuchtung führen: Ethik, Konzentration und Weisheit.
Das nordisch-germanische Heidentum benötigt kein einheitliches Symbol. Irminsul, Thorshammer, Radkreuz, Sonnenrad und viele andere mehr sind nur eine kleine Auswahl heiliger Zeichen, von denen es im Heidentum eine grosse Anzahl gibt. Ihre Entstehung geht auf Erkenntnisse und Erfahrungen unserer Ahnen zurück, die mit jedem Zeichen Sachverhalte der Natur oder ihres geistigen Lebens ausdrücken wollten. Insofern hat das moderne Heidentum eine Vielzahl lebensbejahender Zeichen und Symbole.
Ein Wort noch zum christlichen Kreuz:
Wer unter dem christlichen Kreuz steht, liefert sich an eine „höhere Macht“ aus, an deren Existenz er glauben muss, die er aber nicht beweisen kann. Das christliche Kreuz ist Symbol für ein Hinrichtungsgerät, mit dem die Römer Hochverräter und Rebellen bestraften. Es ist das Kennzeichen eines missglückten Lebens, das Todessymbol schlechthin. Es würde uns kaum interessieren, wenn nicht Millionen unserer Menschen unter dem Kreuz und wegen des Kreuzes vom Christentum ermordet worden wären. Das vergessen wir nicht! Eines Tages werden wir der Kirche unsere Rechnung für die an unserer Menschenart begangenen Verbrechen präsentieren. Dann wird die Kirche erfahren, ob das Kreuz für sie wirklich das „Zeichen für Hoffnung und Vergebung“ ist.
Mitgliedschaft
2. Frage: Wie kann man Mitglied der betreffenden Religionsgemeinschaft werden?
Christ wird man durch die Taufe. Bei Erwachsenen, die noch nicht getauft wurden, erwartet das Christentum eine gewisse Vorbereitungszeit, in der sich der Interessent mit den Lehren dieser Religion beschäftigen soll. Bei Kindern ist das anders. Kinder sollen möglichst schon innerhalb der ersten Lebenswochen getauft werden.
Bei den Juden kann jeder Erwachsene, der es ehrlich wünscht, Jude werden. Äusserlich vollzieht sich der Übertritt durch Annehmen der Thora (Lehren Jehovas), ein Tauchbad (Mikweh) und – für Männer – die rituelle Beschneidung. Jude ist, wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde. Am 8. Tag nach der Geburt werden jüdische Knaben beschnitten, als Zeichen ihres Judentums. Sie werden mit 13 Jahren (Basr Mizwah) Mitglieder der jüdischen Gemeinde und dürfen ab diesem Tage in der Synagoge aus der Thora vorlesen. Mädchen werden mit 12 Jahren (Bat Mizwah) Gemeindemitglieder. Vorlesen dürfen sie nicht.
Muslim wird man als Erwachsener, indem man „innerlich“ den Islam annimmt, „äusserlich“ das Glaubensbekenntnis sagt: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist“. Kinder sind von Geburt an Muslime.
Buddhist kann jeder werden – ungeachtet der Rasse, Nationalität, des Geschlechts und der sozialen Stellung. Voraussetzung ist das Vertrauen zu Buddha, zu seiner Lehre (Dharma) und zur Gemeinschaft der Buddhisten (Sangha). Der Entschluss, sich diesen „Drei Juwelen“ anzuvertrauen – die sogenannte „Zufluchtnahme“ – kann von einem Lehrer mit einer speziellen Formel bestärkt werden. Der Eintritt eines Kindes in die Gemeinschaft erfolgt erst, wenn es erwachsen genug ist, sich selbst dafür zu entscheiden. In der Zeit davor wird empfohlen, Kinder an Zeremonien zu Hause oder im Tempel teilnehmen zu lassen, damit sie Kontakt zu religiösem Leben bekommen.
Das moderne, nordisch-germanische Heidentum hält sich an die naturgegebenen Realitäten. Zunächst muss man wissen, dass jeder Mensch, der entweder der Fälischen Rasse, der Nordischen Rasse oder einer Verbindung beider Rassen entstammt, der „Gemeinschaft unserer Menschen“ angehört, schicksalhaft und unabhängig davon, ob ihm das passt oder nicht. Die Natur hat das so veranlasst, damit ist es gültig! Das heisst aber auch, dass z.B. ein Eskimo, ein Chinese oder ein Neger der „Gemeinschaft unserer Menschen“ nicht angehören kann, gleich, wie sehr er sich das auch wünschen mag, wie sehr er sich darum auch bemühen mag. Unsere nordentstammten Menschen kommen alle aus dem gleichen „Gen- Pool“, sie sind daher miteinander verwandt. Nur ihnen, dieser „Gemeinschaft unserer Menschen“ macht die „Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ ein religiöses Angebot.
Mitglied der Glaubensgemeinschaft „AG-GGG“ kann jemand werden, wenn er ersichtlich unserer Menschenart angehört, keiner anderen religiösen Gemeinschaften angehört, die Grundsätze unseres Glaubens (das Artbekenntnis) und unsere sittlichen Grundlagen (das Sittengesetz unserer Art) bejaht und dies auch in Form einer freien Willenserklärung zum Ausdruck bringt.
Kinder können noch nicht Mitglied der „Artgemeinschaft – GGG“ werden. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres war im heidnischen Germanien die Mündigkeit gegeben, und ab diesem Alter setzen wir die Religionsmündigkeit an. Damit Jugendliche auch wissen, wofür sie sich entscheiden, sollten sie vorher die AG – GGG kennengelernt haben.
Die im Christentum praktizierte brutale, undemokratische Missachtung der Meinungsfreiheit lehnen wir ab. Ungefragt, einer eigenen Entscheidung beraubt, werden im Christentum Säuglinge in die Kirche eingetreten. Wenn sie später diesen, ihnen vorweggenommenen Entschluss, ändern wollen, müssen sie erst einen Berg von Hemmnissen überwinden, den die Kirche und die christliche Erziehung im Laufe des Erwachsenwerdens in ihnen und vor ihnen aufgetürmt hat. Erstaunlicherweise hört man von den vielen „Menschenrechts-Organisationen“ keine Proteste gegen diese seelische Vergewaltigung kleiner Kinder. Dass der Gesetzgeber dieses kinderfeindlichen Landes namens BRD nichts dagegen unternimmt, wundert uns nicht. Zu stark ist der Filz zwischen der Kirche und diesem Staat.
Das Judentum geht noch einen Schritt weiter. Neugeborenen männlichen Säuglingen wird mit der Beschneidung aus „Tradition“ vorsätzlich eine Körperverletzung zugefügt, noch dazu an einem sehr empfindlichen Körperteil. Sicherlich, die Wunde verheilt. Wie verhält es sich aber mit der Psyche des Geschädigten? Was wird er denken, wenn er älter geworden ist und erkennen muss, dass irgendein Rabbi ihn als Säugling missbraucht und verstümmelt hat? Über ihn verfügt hat? Verursacht hat, dass er „anders“ ist als die anderen, da ihm ja etwas fehlt? Empörung, Wut und Hass können seine Reaktionen sein und dies wird er vielleicht seine Umwelt spüren lassen. Gegebenenfalls erklären sich manche Verhaltensweisen von Juden aus diesem frühen Kindheitstrauma. Und auch hier sieht unser „deutscher“ Staat tatenlos zu. Kinderschändung, Kindsmissbrauch und sexuelle Handlungen an Kleinstkindern sollen härter bestraft werden, und wie sieht es mit diesen Verstümmelungen aus?
Die Moslems machen es sich ein wenig zu einfach mit ihrem Diktat, wonach Kinder von Geburt an Muslime zu sein haben. Gedankenfreiheit? Freiheit der persönlichen Entscheidung? Prüfung zwischen verschiedenen Alternativen? Heidnisches Zeugs! Kein Platz dafür in den drei Wüstenreligionen! Da ist der Buddhismus, für den man sich immerhin frei entscheiden kann, schon eine richtig noble Religion, von der die drei anderen noch etwas lernen könnten.
Pflichten
3. Frage: Welche religiösen Pflichten hat der Gläubige? Gibt es Gebote und Verbote?
Katholiken müssen täglich regelmässig beten (Morgen- Tisch- und Abendgebet). Pflicht ist die Teilnahme an der Eucharistiefeier (Heilige Messe) an Sonntagen und hohen Feiertagen. An allen Freitagen, am Aschermittwoch und Karfreitag dürfen Katholiken kein Fleisch essen, in der Fastenzeit – von Aschermittwoch bis Ostersamstag – dürfen Katholiken nur eine volle Mahlzeit einnehmen.
Evangelische Christen haben keine religiösen Pflichten. Sie dürfen auch zu jeder Zeit Fleisch essen, denn Paulus schreibt im 1. Korintherbrief: „Alles…dürft ihr essen“. Gebete und Gottesdienstbesuche sind bei evangelischen Christen ebenfalls keine Pflicht, sie sind nur „empfohlen“.
Das Judentum kennt 613 Gebote und Verbote, die alle Bereiche des Lebens betreffen. Pflichten sind u. a. das Morgen- Mittag- und Abendgebet (am besten in der Synagoge), der Besuch der Synagoge am Sabbat und an allen Hohen Feiertage, ferner eine Vielzahl von Essensgeboten. Die meisten betreffen den Fleischkonsum: „Kosher“ ist nur das Fleisch von Wiederkäuern mit gespaltenem Huf, also Rind, Ziege, Schaf, Wild. Bei den Fischen nur solche, die selbst kein Fleisch fressen. Fleisch und Milch dürfen nicht gemischt verzehrt werden. Jährlich sind sechs Fasttage einzuhalten. An zweien dieser Fasttage dürfen keine Schuhe aus Leder angezogen werden. Männer sollen stets die Kipa (Kappe) trage, vor allem beim Besuch der Synagoge. Verheiratete Frauen müssen ein Kopftuch oder eine Perücke tragen. Es ist verboten, Kleidungsstücke aus einem Gemisch von Wolle und Leinen zu tragen.
Muslime haben als wichtigste Pflichten das tägliche fünfmalige rituelle Gebet, das Fasten im Monat Ramadan, die Almosenspende und Sozialabgabe an ihre Gemeinde, die Pilgerfahrt nach Mekka, das Gebieten des Guten und das Verwehren des Schlechten. Der Verzehr von Schweinefleisch und Alkohol ist strengstens verboten. Darüberhinaus gibt es eine Vielzahl von Handlungen, deren Verrichtung empfohlen wird. Männer und Frauen sollen sich unauffällig kleiden, sodass sie die Blicke nicht auf sich ziehen. Die Kleidung soll nicht figurbetont wirken. Frauen sollen mit Ausnahme von Händen und Augen, den ganzen Körper bedecken. Mädchen müssen mit Erlangung der körperlichen Reife ein Kopftuch oder einen Schleier tragen.
Bei den Buddhisten gilt: Wie intensiv die religiöse Praxis gelebt wird, ist dem Gläubigen selbst überlassen. Empfohlen werden als Grundtugenden: Anderen Wesen keinen Schaden zufügen, sich täglich mit Respekt der Lehre zu erinnern, Tischgebete zu sprechen und die Texte des Buddhismus zu studieren. Darüber hinaus ist es möglich, Gelöbde bezüglich bestimmter Medidationsformen und ethischer Bindungen abzulegen. Abgelehnt werden sowohl die übertriebene Askese als auch die Völlerei. Aus Mitgefühl mit den Tieren sind viele Buddhisten Vegetarier. Mönche und Nonnen tragen Roben, um zu zeigen, dass sie ein spirituelles Leben gewählt haben. Allen anderen Buddhisten wird empfohlen, sich kleidungsmässig den Landessitten anzupassen und kein Ärgernis zu erregen.
Das nordische Heidentum kennt nur beschränkt religiöse Pflichten. Auch gibt es hier keine „Kleiderordnung“, man hält mehr von guten Texten und weniger von Textilien. Wer tiefere Erkenntnisse über germanische Glaubensvorstellungen, die ja eng mit unserem Wesen verbunden sind, gewinnen will, wird sich darum selbst bemühen und die reichlich vorhandene Literatur studieren oder in einer ihm entsprechenden heidnischen Gemeinschaft religiöses Leben kennenlernen und/oder mitgestalten. Er wird sich auch angemessene und ihm persönlich passende Ausdrucksformen aneignen und seine Kenntnisse den Nachkommen weitergeben. Die Vielzahl diesbezüglicher Veröffentlichungen im heidnischen Schrifttum kann der nordische Heide als Leitlinie, Anregung oder einfach als nachvollziehbares Beispiel betrachten. Wir in der „Artgemeinschaft GGG“ übernehmen heidnische Traditionen aus der Vergangenheit wie z.B. die Sonnwendfeiern und versuchen, die ursprüngliche Form – so sie unserem heutigen Weltbild entspricht – nachzuleben; manches wird neu gestaltet.
Finanzen
Katholische und evangelische Christen haben die Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen, je nach Region 8 oder 9 Prozent der Lohn/Einkommen-Steuer.
Das Judentum lässt, genauso wie das Christentum, Kirchensteuern in gleicher Höhe wie bei den Christen, durch die Behörden des Staates eintreiben, in denen es zu Gast ist. Zusätzlich sollen zehn Prozent vom Einkommen gespendet werden, an die Gemeinde oder für wohltätige Zwecke.
Im Islam gibt es neben der Almosenspende die Sozialabgabe (Zakat), die zu entrichten ist auf Vieh, Agrarprodukte, Gold, Silber und auf Handelsware und deren Gewinne. Hinzu kommt noch die jährliche Fünftelabgabe (Hums), die auf sieben Arten von Besitz zu entrichten ist.
Buddhistische Tempel, Gemeinschaften und Zentren werden allein durchSpenden und Mitgliedsbeiträge finanziert.
Die „Artgemeinschaft – GGG“ erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% des Einkommens, daneben (in unterschiedlicher Höhe) für Mitglieder, die keine oder nur ein oder zwei Kinder haben, einen Beitrag für das dem Familienlastenausgleich dienende „Familienwerk“. Es wird ferner ein Arbeitseinsatz von 3,5 Tagen im Jahr für die Gemeinschaft erwartet. Daneben wird der nordisch-germanische Heide – je nachdem, wie sehr er in seiner Gemeinschaft verwurzelt ist – freiwillig Beträge nach seinen finanziellen Möglichkeiten spenden. Ein Missbrauch staatlicher Behörden zur Eintreibung von Geld in Form von Kirchensteuern – eine Frechheit, die sich nur Christen und Juden mit staatlicher Unterstützung erlauben – findet im Heidentum nicht statt.
Die katholische Kirche in der BRD allein besitzt ein Vermögen von etwa 100 Milliarden DM in Form von Ländereien, Bank- und Versicherungsbeteiligungen, Immobilien, Aktien, Guthaben. Nicht als „Vermögen“ werden bei ihr Kunstschätze, Bilder, Skulpturen, Denkmäler und die Kirchengebäude gerechnet. (Bei Otto Normalverbraucher würde das selbstverständlich zum Vermögen gezählt.) Sie erhält rund 10 Milliarden DM jährlich aus Kirchensteuer und Subventionen (beispielsweise Bezahlung der Gehälter von Geistlichen, Zuschüsse zu Kirchentagen, Synoden u.s.w., was von den beiden antwortenden Christen bewusst verschwiegen wurde), Subventionen also, die der Staat den Steuerzahlern abgenommen hat – auch denjenigen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind. „Sie wird auch ohne Kirchensteuer bis ans Ende der Welt existieren“ meint der Generalsekretär der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt. Dennoch ist sie an einer hohen Einkommensteuerbelastung sehr interessiert. Die Kirchensteuer, die sie vom Staat und seinen teuren Behörden eintreiben lässt, wird nämlich an der Höhe der Einkommensteuer gemessen.
Sünde
5. Frage: Gibt es den Begriff „Sünde“ und wenn ja, wie erlangt der Gläubige die Verzeihung seiner Sünden?
Für katholische Christen ist es die schwerste Sünde, sich frei und bewusst von Gott abzuwenden. Als weitere Hauptsünden gelten Stolz, Habsucht, Neid, Zorn, Unkeuschheit, Unmässigkeit, Trägheit und Überdruss. Diese schweren Sünden können vergeben werden durch die Beichte und das Mitfeiern von Bussgottesdiensten .
Bei evangelischen Christen ist der Unglaube oder die Verneinung Gottes die schwerste Sünde. Wer diese „Schuld“ vor Gott und den Menschen bekennt, erlangt Vergebung.
Im Judentum ist Sünde jede Übertretung der 613 Gebote. Die drei schlimmsten Sünden sind Götzendienst, Mord und Unzucht. Am Jom Kippur (Versöhnungstag) – einem der höchsten Feiertage des Judentums – können die Gläubigen durch entsprechende Reue-Gebete Verzeihung aller Sünden erlangen.
Im Islam gibt es grosse und kleine Sünden. Die grössten Sünden sind der Abfall vom Glauben und der Selbstmord. Reue allein bedeutet nicht zwangsläufig auch Vergebung. Dazu bedarf es noch der Trauer über die Tat und der ehrlichen Absicht, diese nicht mehr zu wiederholen.
Im Buddhismus gibt es den Begriff „Sünde“ nicht. Man spricht hier von „unheilsamer Handlung“. Unheilsam ist jede Tat, durch die anderen Lebewesen Schaden zugefügt wird. Dazu gehören auch schon negative Denkweisen. All diese Handlungen hinterlassen Spuren im Geist, die zu Leiden in einem späteren Leben führen. Die Reinigung von diesen unheilsamen Handlungen erfolgt durch Reue, Mitgefühl und Vertrauen in Buddha.
Das nordische Heidentum kennt den recht schwammigen Begriff der „Sünde“ nicht. Es differenziert viel genauer. Der Heide kann schuldig werden an sich selbst, seiner Familie, seinen Freunden, seiner Gemeinschaft, seiner Rasse – wenn er z.B. bewusst gegen das Sittengesetz unserer Menschenart verstösst. Aber auch schicksalsbedingt kann er schuldig werden. Schuldigsein kann er allein durch eigene Tat und das Streben zum Guten sühnen – er muss dies auch tun, wenn er wieder zu seinem inneren Gleichgewicht gelangen will.
Gott und der Tod
6. Frage: Welche Vorstellung hat die betreffende Religion von „Gott“? Was ist das Ziel der Religion? Was kommt nach dem Tod?
Katholische und evangelische Christen beziehen ihr Gottesbild aus der Bibel. Gott hat Himmel und Erde erschaffen, als Jesus Christus ist er Mensch geworden, der die Christen erlöst und als Heiliger Geist Neues bewirken kann. Aber letztlich bleibt Gott für die Christen ein unsagbares Geheimnis. Ziel der religiösen Praxis ist es, Gott und den Nächsten zu lieben. Es geht nicht darum, persönliche Glücksgefühle zu vermitteln.
Nach dem Tod verfällt der Leib, die Seele gelangt zu Gott, ins Fegefeuer oder in die Hölle. Christen glauben aber auch an die Auferstehung des toten Leibes, können hierzu aber keine näheren Angaben machen.
Für das Judentum ist Jehova der Schöpfer der Welt. Am Berg Sinai hat „Er“ sich dem ganzen jüdischen Volk gezeigt und ihm die zwei ersten seiner 613 Gebote gegeben. Die restlichen Gebote hat Moses dann allein aus dem Munde Jehovas entgegengenommen. Das Judentum glaubt fest daran, direkten Kontakt zu Jehova zu haben und hält das für einzigartig an seiner Religion. Das Ziel der jüdischen Religion ist, nach einem gottgefälligen Leben im Diesseits das Weiterleben neben Jehova im Jenseits zu garantieren. Daher darf nach jüdischem Glauben ein Grab niemals angetastet werden. Nach der mystischen Tradition des Judentums (Kabbalah) gibt es auch die Vorstellung der Re-Inkarnation. Wer seine Aufgaben im irdischen Leben nicht erfüllt hat, muss sich neu verkörpern.
Der Islam hält Allah für das absolute, unabhängige Sein. Allah hat alles aus dem Nichts hervorgebracht. Er weist den Menschen den Weg zu einem guten und glückseligen Leben. Islam heisst Hingabe an Allah. Das Ziel der islamischen Religion ist die Befreiung vom Ego, um zu wahrer Ergebenheit und Nähe zu Allah zu gelangen. Der Muslim glaubt an ein ewiges Leben nach dem Tode. Am Tag der Auferstehung wird der Muslim mit seinen irdischen Taten konfrontiert und von Allah entsprechend abgeurteilt und ins Paradies oder in die Hölle verwiesen. Daher ist das irdische Leben als Bewährungsprobe zu sehen.
Der Buddhismus lehnt die Existenz eines unwandelbaren Gottes als Ursache der Welt ab. Nach buddhistischer Auffassung sind alle Dinge der Welt eng miteinander verwoben und existieren nicht isoliert. Das Schicksal des Menschen entsteht nicht aus Willkür eines Gottes, sondern aus den Handlungen des Erlebenden selbst. Der Buddhismus kennt viele Ziele. Zunächst die Verminderung von Leiden in diesem Leben, dann ein höheres Dasein nach dem Tod, dort die Befreiung aus allem Leiden oder sogar die Vollkommenheit eines Buddha. Nach dem Tod trennt sich der Geist vom Körper und verbindet sich im Augenblick der Empfängnis mit einem neuen Körper. Die Qualität dieses nächsten Lebens ist abhängig von der Lebensweise im vorherigen Leben und vor allem auch vom Bewusstseinszustand im Augenblick des Todes. Daher ist für den Buddhisten ein „gutes Sterben“ so wichtig.
Dem nordisch-germanischen Heiden offenbart sich „das Göttliche“ in den ewigen, ehernen Gesetzen der Natur. Leib und Seele des Menschen bilden für uns Heiden eine Einheit. Wille und Wesen des Menschen werden durch die von Eltern und Ahnen ererbten Anlagen, durch Umwelt und Erziehung geformt. Der Tod schreckt den nordischen Heiden nicht, denn er ist nicht Strafe in einem, oder Erlösung (wovon?) aus einem, angeblichen irdischen Jammertal, sondern notwendige Voraussetzung für das Weiterleben seiner Art. Der nordische Heide weiss: In seinen Nachkommen ist der Mensch unsterblich, daher ist das Ziel unserer heidnischen Religion, die Erhaltung und Förderung und reine Weitergabe nordischen Lebens an unsere Nachkommen.

Was nach dem Tod kommt, unterliegt der Spekulation. Niemand kann darüber etwas Endgültiges sagen. Daher bleibt es dem nordischen Heiden frei überlassen, sich eigene Vorstellungen über das „Danach“ zu machen.
Wenn er Anhänger der germanischen Mythologie ist, mit ihren Göttern, Walküren, Einheriern, dem Festsaal Walhalla, und der Unterwelt Niflhel – dem Ort für die Verräter, Meineidigen und Rasseschänder – wird er wohl mehr Vorstellungen in dieser Richtung haben. Ihm wird der Tod ein Übergang in ein anderes Leben sein, das stiller, ausgeglichener, schattenhafter ist, als das Leben in der Welt der Lebendigen. Immer aber bleibt der Verstorbene Teil der Sippe, so wie er auch im Leben in diese eingebunden war.
Wenn er andererseits ein nüchterner, sachlicher, vielleicht ein wenig „trockener“ Mensch der Gegenwart ist, wird er sich möglicherweise überhaupt keine Gedanken über das „Danach“ machen und dem Tod nur einfach „gelassen“ ins Auge sehen.
Beide Positionen sind im modernen Heidentum möglich, denn hier herrscht auch in dieser Frage Gedankenfreiheit. In der Edda heisst es hierzu – und das gilt für beide Auffassungen: „Tapfer leben, todtrotzend kämpfen, lachend sterben“.
Empfängnisverhütung
7. Frage: Wie steht die Religion zur Empfängnisverhütung?
Die katholische Kirche lehnt künstliche empfängnisverhütende Mittel ab.
Die evangelische Kirche sagt: „Künstliche Verhütung wird ausdrücklich bejaht. Abgelehnt wird jedoch die „Pille danach“.
In der jüdischen Tradition ist jedes Verhütungsmittel erlaubt, wenn es die Frau (!) anwendet.
Im Islam ist jegliche, von Mann oder Frau angewendete Empfängnisverhütung erlaubt.
Im Buddhismus ist Empfängnisverhütung erlaubt. Bedenken bestehen aber gegenüber der Spirale und der „Pille danach“.
Im Heidentum wird die Entscheidung für oder gegen die Empfängnisverhütung von den beiden Partnern in gegenseitiger Abstimmung miteinander getroffen. Sexualität hat ihren eigenen Wert, auch ohne Kinderwunsch. Andererseits wissen wir Heiden, dass es ein ganz besonderes Glück ist, schöne und tüchtige Kinder zu haben, und dass wir in unseren Nachkommen weiterleben. Heidnische Familien sind daher oftmals „kinderlieb“ und, wenn es die Umstände erlauben, auch „kinderreich“ – was unseren Einfluss in unserem Volk eines Tages erheblich verbessern wird.
Künstliche Befruchtung und Abtreibung
8. Frage: Ist künstliche Befruchtung erlaubt? Ist Abtreibung erlaubt?
Für katholische Christen ist künstliche Befruchtung nicht erlaubt. Die Abtreibung wird entschieden abgelehnt. Nur bei Lebensgefahr für die Mutter wird eine sorgfältige Gewissensentscheidung des Arztes toleriert.
Die evangelische Kirche lehnt die künstliche Befruchtung nicht grundsätzlich ab, sie rät aber davon ab. Abgelehnt wird jedoch die Leihmutterschaft. Die Abtreibung wird als eine zwar problematische, aber mögliche Form der Geburtenregelung (!) betrachtet. „Abgelehnt wird aber von vielen der Abbruch, wenn das Ungeborene geistig/körperlich geschädigt ist – weil damit Behinderten das Lebensrecht abgesprochen wird“.( Hirnrissiger konnte evangelischerseits nicht argumentiert werden.)
Im Judentum ist künstliche Befruchtung nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht – „denn Gott will, dass sich die Menschen vermehren (!). Allerdings muss der Samenspender der Ehemann sein“. Abtreibung ist nur erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.
Der Islam gestattet künstliche Befruchtung, wenn es sich um Eheleute handelt.
Abtreibung ist nur bei Gefahr für die Mutter erlaubt.
Gegen künstliche Befruchtung besteht bei Buddhisten kein Einwand, vorausgesetzt, die Motivation ist auf das Wohl aller Beteiligten, vor allem des Kindes gerichtet. Die Vorstellung, damit in „Gottes Wirken“ einzugreifen existiert für Buddhisten nicht.
Abtreibung gilt als sehr unheilsam, weil der Buddhismus annimmt, dass bereits bei der Empfängnis die Verkörperung eines Wesens stattgefunden hat, mit dem Willen und dem Recht auf Leben.
Germanischen Heiden gebietet das Sittengesetz in uns“gleichgeartete Gattenwahl“, weil es die beste Gewähr für ein harmonisches Leben zu zweit und die Geburt gleichgearteter Kinder ist. Darüber hinaus sind die Partner frei in der Wahl der Mittel zur Zeugung von gesundem, schönem Nachwuchs. Bei der Entscheidung, dies „künstlich“ zu tun oder aus irgendwelchen Gründen tun zu müssen, werden sich die Partner entsprechend dem medizinischen Fortschritt beraten lassen und sich dementsprechend verhalten. Kein religiöses Gesetz engt sie hierbei ein.
Beim Problem des Schwangerschaftsabbruchs muss differenziert werden:
Die Abtreibung von gesunden Kindern, wie sie in der BRD pro Jahr rund 300 000 Mal getätigt wird, ist nach heidnischer Auffassung glatter Mord, auch wenn der jetzige Staat beide Augen dabei zudrückt. Eine „soziale Notlage“ als Begründung für eine Kindstötung – in der BRD erlaubt – widerspricht nordisch-germanischem Selbstverständnis. Hier hat der Staat die Pflicht, durch finanzielle Unterstützung das Leben des Kindes zu retten, den Eltern das Aufziehen zu ermöglichen und dem Kind eine seinen Fähigkeiten angemessene Ausbildung zu geben. Leider leben wir in einem Staat, der für uns nichts übrig hat. Daher helfen wir uns selbst, z.B. durch unser“Familienwerk“.
Wenn eine Frau vergewaltigt wurde, wenn Gefahr für ihr Leben besteht oder wenn das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit missgebildet sein wird, was heutzutage schon recht frühzeitig von den Ärzten festgestellt werden kann, ist Abtreibung die vernünftigste und verantwortungsvollste Lösung.
Scheidung und Sexualität
9. Frage: Wie beurteilt die Religion die Scheidung? Wie steht sie zu Ehebruch, sind sexuelle Beziehungen vor der Ehe erlaubt?
Die christlich-katholische Ehe ist unauflöslich. Falls sie scheitert, dürfen sich die Partner zwar trennen, aber nicht wieder heiraten. Ehebruch gilt als schweres Unrecht.
Der Austausch von Zärtlichkeiten vor der Ehe soll dem Grad der persönlichen Beziehung angemessen sein. Sexueller Verkehr gehört ausschliesslich in die Ehe.
In einer von anhaltender Lieblosigkeit geprägten evangelischen Ehe ist Scheidung möglich. Zerrüttung gilt als Scheidungsgrund. Ehebruch wird als Ausdruck von Untreue entschieden abgelehnt. Verantwortlich gelebte Sexualität vor der Ehe ist nicht verboten – es gibt aber darüber auch andere Ansichten.
Im Judentum ist Scheidung erlaubt. Früher erfolgte diese auf alleinigen Wunsch des Mannes, in neuerer Zeit müssen beide Ehepartner die Trennung wollen.
Ehebruch ist eine schwere Verfehlung, wenn die Frau ihn begeht (!). Dies hat automatisch die Scheidung zur Folge. Männer sollen zwar auch nicht die Ehe brechen, aber wenn es geschieht, ist ein Weiterführen der Ehe trotzdem möglich. Bis vor etwa tausend Jahre war es Männern erlaubt, mehrere Ehefrauen zu haben.
Sexuelle Beziehungen vor der Ehe sind nicht erlaubt.
Der Islam erlaubt beiden Partnern die Scheidung, wenn dies im Ehevertrag als Vertragsbedingung aufgenommen wurde.
Ehebruch ist für Mann und Frau verboten. Der Islam gestattet, dass ein Mann bis zu vier Ehefrauen haben darf, allerdings ist er verpflichtet, alle gleich zu behandeln. Der Koran lehrt aber, dass der Mensch dazu nicht fähig ist – Sure 4, Verse 3 und 129. Deshalb leben Muslime meist monogam.
Sexuelle Beziehungen vor der Ehe sind nicht erlaubt.
Im Buddhismus ist die Ehe nicht ein „heiliges Sakrament“, sondern eine weltliche Regelung zwischen zwei Menschen. Scheidung ist akzeptabel, wenn dadurch weiteres Leiden in einer zerrütteten Beziehung vermieden wird.
Ehebruch erzeugt Leiden und Disharmonie und ist somit unheilsam.
Sexuelle Beziehungen vor der Ehe sind bei geistig reifen Partnern unproblematisch.
Im germanischen Heidentum ist die Scheidung einer zerrütteten Ehe möglich und ggf. auch ratsam. Dies muss nicht unbedingt vor Gericht geschehen, man kann auch einvernehmlich auseinander gehen. Es muss aber in jedem Fall ausreichend Sorge für die vorhandenen Kinder hinsichtlich Unterhalt, Erziehung, Ausbildung getragen werden. Da Kinder darüber hinaus auch „Nestwärme“ brauchen, ist dieser Gesichtspunkt ebenfalls zu berücksichtigen.
Ehebruch konnte nach germanischem Sittengesetz nur die Frau begehen und musste dies hart büssen, da dadurch fremde Gene in das Geschlecht kommen konnten und die Sippe geschädigt wurde, auch eine wirksame Ahnenverehrung durch ein im Ehebruch erzeugtes Kind nicht möglich war. Da es keine hundertprozentige Verhütungsmethode gibt, besteht diese Gefahr immer noch. Ehebruch des Ehemannes ist heute im Hinblick auf AIDS, Geschlechtskrankheiten und besonders ein anderes Bewusstsein in der Gesellschaft (die germanische Frau war, wenn ihre Stellung als Hausherrin nicht angetastet wurde, nicht eifersüchtig) und sich dadurch ergebende Spannungen in der Ehe aber anders zu beurteilen als vor 2000 Jahren.
Da wir nur Menschen sind, wird Ehebruch nie ganz auszuschliessen sein. Aber: Eine diesbezüglich entstandene Schuld sollen die Ehepartner unter sich besprechen. Der Ehebrecher sollte wissen, dass er sein Schuld zu sühnen hat, der betrogene Ehepartner sollte wissen, dass man eine solche Schuld auch vergeben kann. Eine individuelle Lösung dieses Problems kann nur von den Partnern gefunden werden. Wenn möglich, sollte ein Weg zur Fortsetzung der Ehe gefunden werden.
Sexualität vor der Ehe ist abhängig vom geistigen Entwicklungsstand und dem Verantwortungsbewusstsein der Partner. Wenn wir unsere Kinder freiheitlich erzogen haben, ihnen die Voraussetzungen gelehrt haben, eigene Entscheidungen zu treffen und deren Folgen vorher zu bedenken, dann können wir auch einigermassen darauf vertrauen, dass sie das Richtige tun werden. Die Entscheidung über Sexualität vor der Ehe muss den beiden Partnern selbst überlassen bleiben. Sexualität vor der Ehe nach einer Verlobung war im germanischen Heidentum Pflicht, weil nur dann, wenn die Frau „guter Hoffnung“ war, geheiratet wurde.
Ehe mit Andersgläubigen
10. Frage: Ist die Ehe mit eine(r)m Andersgläubigen erlaubt?
Katholische Christen können Anders- und Nichtgläubige heiraten. Sie müssen versprechen , in ihrer Ehe als katholische Christen zu leben und sich nach Kräften darum bemühen, dass ihre Kinder getauft und im katholischen Glauben erzogen werden. Das Gleiche gilt sinngemäss in der evangelischen Kirche.
Juden dürfen nur Juden heiraten. Ein Andersgläubiger muss zum Judentum übertreten.
Der Islam empfiehlt, dass beide Ehepartner sich zum Islam bekennen sollen. Eine Muslima kann nur einen Muslim ehelichen.
Im Buddhismus steht der Ehe mit Andersgläubigen nichts im Wege. Wichtig ist, dass keiner der Partner den anderen an seiner religiösen Praxis hindert. Kinder sollten in einer Grundstimmung von Mitgefühl und Toleranz aufwachsen und sich später frei für einen Weg entscheiden.
Für uns germanische Heiden gibt es keine Vorschriften bezüglich einer Ehe mit einem andersgläubigen Partner. Das Sittengesetz in uns weist uns aber darauf hin, dass es entscheidend für die Erhaltung der eigenen Identität ist, dass germanische Heiden sich „gleichgeartete“ Partner wählen, das heisst, der Mann oder die Frau soll genauso aussehen wie man selbst aussieht, er/sie soll der gleichen Menschenart angehören, der man selbst entstammt. Denn nur dann werden die Nachkommen unser genetisches Erbe erhalten können. Wenn wir einen „Menschen unserer Art“ wählen, können wir auch hoffen, ihn von der Richtigkeit des Artglaubens überzeugen zu können.
Das germanische Heidentum ist aber auch realistisch genug zu wissen, dass zwar rassegleiche, aber glaubensverschiedene Ehen eine Menge Konfliktstoff in sich tragen. Sicherlich werden die zukünftigen Partner vor der Ehe über Glaubensdinge sprechen, geht es doch um die Führung einer harmonischen Lebensgemeinschaft, um Kindererziehung und ein erfülltes, glückliches Dasein. In dieser Zeit „davor“ sollte der heidnische Partner auf alle Fälle die Probleme ansprechen, die dem Heidentum und unserer ganzen Menschenart vom Christentum, vom Judentum und neuerdings vom Islam mit seinen aggressiven Ausbreitungstendenzen in unserem Land bereitet wurden und zunehmend werden. Ein nichtheidnischer Partner, der unserer Art angehört, sollte darüber nachdenklich werden und von sich aus Folgerungen ziehen. Ist er/sie dazu nicht willens und unbelehrbar, lässt ihn/sie das, was wir durch das Christentum erlitten haben kalt, ist es ihm/ihr gleichgültig, was aus unserer Menschenart in Zukunft wird, dann steht diese Ehe wahrscheinlich nicht nur vom weltanschaulichen Gesichtspunkt her unter einem schlechten Stern, und es sollte besser von einer Ehe Abstand genommen werden.
Frauen als Funktionsträger?
11. Frage: Können Frauen kirchliche Funktionen übernehmen?
Im katholischen Christentum können Ämter, die eine Weihe voraussetzen wie z.B. Priester, Diakon, Bischof, Papst, nur von Männern übernommen werden. Alle anderen kirchlichen Funktionen wie z.B. Gemeinde- und Pastoralreferentin sind auch für Frauen offen.
Im evangelischen Christentum können Frauen alle kirchlichen Funktionen übernehmen.
Im Judentum können Frauen grundsätzlich keine rabbinischen Funktionen übernehmen.
Im Islam gibt es keine kirchenähnliche Institution. Die Geschichte zeigt, dass es unter den Gelehrten in den islamischen Wissenschaften gelegentlich auch Frauen gab.
Im Buddhismus können Frauen mit einer entsprechenden Ausbildung alle geistlichen Funktionen übernehmen. Auch alle Meditationspraktiken und Gelübde sind für sie offen.
Im nordisch-germanischen Heidentum sind Frauen den Männern gegenüber völlig gleichberechtigt. Sie können jedes Amt übernehmen und jeden Beitrag in geistiger, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, gesellschaftspolitischer Weise zur Entwicklung unserer Art und zur Förderung nordischen Lebensgefühls leisten. Eine Zurücksetzung der Frauen, wie in den Wüstenreligionen üblich, findet im germanischen Heidentum nicht statt. Frauen werden auch nicht als eine Art „Anhängsel“ betrachtet, das aus einer Rippe des Mannes entstanden sein soll und für den „Sündenfall“ verantwortlich ist. Frauen haben in nordisch-germanischen Gemeinschaften nicht zu schweigen, wie vom Apostel Paulus für die christlichen Gemeinden gefordert. Sie gelten bei uns auch nicht als „Gefäss der Sünde“. Mann und Frau werden im germanischen Schöpfungsmythos aus zwei verschiedenen, aber völlig gleichwertigen und gleichgewichteten Baumstämmen erschaffen. Die Stellung der Frau war bei unseren Ahnen dem Manne völlig ebenbürtig und sie ist es bei uns heute wieder.
Festtage
12. Frage: Welches sind die höchsten Festtage?
Im katholischen Christentum sind dies Weihnachten, Heilige Drei Könige, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel und Allerheiligen.
Im evangelischen Christentum: Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, und Reformationstag.
Die höchsten jüdischen Feiertage sind Jom Kippur, der Neujahrstag, das Laubhüttenfest, Pessach (Ostern) und Schawuot (Pfingsten). Für die männliche Jugend ist von Bedeutung das Chalake-Fest, bei dem die dreijährigen jüdischen Jungen einen neuen Haarschnitt bekommen. Danach dürfen sie ein Käppchen tragen wie ihre Väter.
Der Islam kennt zwei grosse Festtage: Das Fastenbrechen nach dem Ramadan und das Opferfest im Monat der Pilgerfahrt nach Mekka. Darüberhinaus wird noch der Geburts- und Todestag des Propheten gefeiert.
Im Buddhismus gibt es vor allem das Vesakh-Fest im Mai, bei dem Geburt, Erleuchtung und Tod des Buddha gefeiert werden. Auch der Tag der ersten öffentlichen Lehrrede des Buddha und das Neujahrsfest werden feierlich begangen.
Das germanische Heidentum hat eine Vielzahl von Festen, Feiertagen und Gedenktagen, die noch dazu landschaftlich unterschiedlich gewichtet sind. Der Grund ist die ungeheure kulturelle Vielfalt nordisch-germanischen Lebens, die in diesen besonderen Tagen ihren Ausdruck findet.
Hohe germanisch-heidnische Festtage sind Weihnachten, Ostern, Sommersonnwende und Erntedank. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Einzelfeiertagen wie die Tag- und Nachtgleichen im Frühjahr und Herbst, Ruprechtstag, Perchtentag, die geschichtlich überliefert sind, und einige neugeschaffene wie der Lindisfarnetag.
Heilige Schrift?
13. Frage: Gibt es in der betreffenden Religion eine „Heilige“ Schrift. Wenn ja, was ist ihr Ursprung?
Die Heilige Schrift des Katholizismus ist die Bibel – das Alte und das Neue Testament. In ihr ist Gottes Offenbarung enthalten. Sie wurde von jüdischen Menschen verfasst, die von Gott inspiriert waren.
Für die evangelischen Christen besteht die Bibel aus den 39 Büchern des Alten Testaments, die identisch sind mit den Heiligen Schriften des Judentums, und den 27 Büchern des Neuen Testaments, die von Jesus Christus und der frühen Christenheit handeln.
Für die Juden ist die Heilige Schrift die Bibel. Sie besteht aus 24(!) Büchern. Der zentrale Teil sind die fünf Bücher Mose (Thora), die von Jehova auf dem Berg Sinai dem Moses gegeben wurden. Es gilt als schwere Sünde, die Wahrheit der „Fünf Bücher Mose“ überhaupt zu diskutieren – sie dürfen nur interpretiert werden(!).
Die Heilige Schrift des Islam ist der Koran. Er ist das unverfälschte Wort Gottes, das dem Propheten Muhammad im Laufe von 23 Jahren offenbart wurde und von ihm zu seinen Lebzeiten aufgeschrieben wurde.
Der Kern des Buddhismus sind die Lehrreden des Buddha und die Kommentare späterer Meister. Die Schriften wurde nicht von einem Gott offenbart, sondern entstammen den Einsichten der jeweiligen Verfasser.
Das nordisch-germanische Heidentum kennt keine „Heilige Schrift“, die von einem „Gott“ geoffenbart worden sein soll, geglaubt werden muss und nicht diskutiert werden darf. Der germanische Heide weiss, dass die christliche Kirche bei ihrem gewaltsamen Eindringen in unseren Lebensraum mit Hilfe der staatlichen Macht des Franken-Kaisers Karl zunächst alle heidnischen Überlieferungen sammelte und dann verbrannte. Um unersetzliche Werte wurden so unser Volk vom Christentum betrogen. Nur einige wenige Schriftstücke, die uns Aufschluss über das Leben unserer Ahnen geben, konnten gerettet werden.
Heute wird das gesamte unserer Art entsprechende geistige, philosophische, künstlerische, aber auch naturwissenschaftlich-analytische Schrifttum von uns hochgeschätzt und in Ehren gehalten. Es hat uns in die Lage versetzt, der christlichen Verfolgung zu widerstehen und wird es uns eines Tages erlauben, Zug um Zug unsere Rechte wieder herzustellen.
Geistliches Oberhaupt?
14. Frage: Wer ist das geistliche Oberhaupt?
Ein herausragendes, katholisches Amt hat der Papst, der Bischof von Rom, inne. Er ist der Nachfolger des Apostels Petrus. Als Garant der Einheit hat er als Bischof von Rom eine Vorrangstellung unter den Bischöfen.
Das geistliche Oberhaupt der einzelnen evangelischen Landeskirchen trägt eine unterschiedliche Bezeichnung: Bischof, Landesbischof, Präses, Kirchenpräsident.
Im Judentum ist das höchste Amt das Rabbinat. Rabbiner sind studierte Theologen und alle sind einander gleichgestellt. Aber es gibt darunter immer wieder Gelehrte, die auf Grund ihrer persönlichen Kompetenz besonders viel Autorität haben.
Da der Islam keine kirchliche Institution hat, gibt es keine geistlichen Oberhäupter wie etwa im Christentum. Anfangs war der Prophet Muhammad die höchste Instanz. Seit seinem Ableben fällt die Führung der islamischen Gesellschaft Rechtsgelehrten zu, die den Grad des „Igtihad“ erreicht haben. Das sind Persönlichkeiten, die aufgrund ihres Studiums und ihres Wissens in allen rechtlich-theologischen Fragen selbständig urteilen können. Der Begriff „Imam“ bezeichnet zum einen „Vorbeter“, zum anderen „Vorbild“.
Buddha hatte keinen Nachfolger. Daher gibt es im Buddhismus kein verbindliches Oberhaupt. Die jeweiligen Traditionen wählen ihren derzeitigen Leiter. Der zur Zeit berühmteste Buddhist ist der Dalai Lama (Gelug-Tradition).
„Wir germanischen Heiden haben keinen Herrn – wir sind Herren!“ Diesen stolzen Satz rief vor tausend Jahren, bei der Belagerung von Paris, ein Wikinger dem Abgesandten des französischen Königs zu, als dieser die Belagerer fragte, wer denn ihr Herr sei. Das ist auch heute noch so. Ein „geistliches Oberhaupt“, gewissermassen den „Chef des Bodenpersonals“ irgend eines Gottes, gibt es bei uns nicht. Eine überragende Persönlichkeit kann man im Heidentum durch eigene Leistung werden – z.B. auf erkenntnistheoretischem, wissenschaftlichem, erzieherischem oder organisatorischem Gebiet um nur einige zu nennen – und durch sein gelebtes, tapferes Vorbild.
Welche Strömungen?
15. Frage: Welche Strömungen sind aus der betreffenden Religion entstanden?
Aus der katholischen Kirche haben sich durch Spaltung und Trennung die russisch-orthodoxen, griechisch-orthodoxen und evangelischen Kirchen entwickelt.
Zur evangelischen Kirchenfamilie gehören neben den lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen die sogenannten Freikirchen – etwa die Mennoniten, Baptisten, Heilsarmee, Pfingstkirche, Adventisten. Bedeutende Sekten sind die Zeugen Jehovas, Mormonen, Neuapostolische Kirche. Evangelische Kirche und Sekten lehnen sich wechselseitig grundsätzlich ab.
Im 19. Jahrhundert begann in Deutschland die Bewegung des“Reformjudentums“, die bestimmte Bereiche der Religion liberalisierte und sich vor allem in England und in den USA ausbreitete. Die orthodoxen Juden lehnen diese Reform grundsätzlich ab, weil Jehovas Wort nicht verändert werden darf ( was sie aber nicht hindert, die Bibel „umzuschreiben“ und die besonders unmenschlichen und brutalen Stellen zu verharmlosen und zu „schönen“). Darüber hinaus sind im Laufe der Geschichte viele mystische Strömungen entstanden, wie etwa die Chassidim in Osteuropa.
Der Islam hat eine Vielzahl theologischer, rechtswissenschaftlicher, philosophischer und mystischer Strömungen hervorgebracht, die zum Teil nicht mehr existieren. Die bekannteste Unterteilung des Islam ist die nach den Rechtsschulen: Gafariten, Malikiten, Safiten, Hanblaiten, Hanafiten. In der Theologie sind die Mutalaziten und Asariten die bekanntesten Gruppierungen. Die Unterteilung in Sunniten und Schiiten geht zurück auf Meinungsunterschiede hinsichtlich der Nachfolge des Propheten.
Beim Buddhismus gibt es keine Einheitskirche und auch keine Bestrebungen dahin. Der Buddhismus hat aufbauend auf den vielfältigen Lehren des Buddha und in Verbindung mit den jeweiligen Landeskulturen, unterschiedliche Strömungen hervorgebracht. Die einflussreichsten Formen sind der Theravada-Buddhismus in Sri Lanka, Burma und Thailand, sowie der Mahayana-Buddhismus, zu dem der Zen-Buddhismus in Japan, Korea, Taiwan, Vietnam und der Tibetische Buddhismus gehören.
Aus dem germanischen Heidentum sind trotz eintausendfünfhundertjähriger, schärfster Verfolgung durch die christliche Kirche, eine Vielzahl von philosophischen Gedanken und Strömungen hervorgegangen, die eindeutig nichtchristlich sind. Erinnert sei an Walther von der Vogelweides Kampf gegen den Papst, Wolfram von Eschenbachs Parzival, Meister Ekkehart, Kepler, Ulrich von Hutten, Luther, Friedrich II., Kant, Goethe, Schiller, Kleist, Gebrüder Grimm, Schopenhauer, Nietzsche, Storm, Löns, Hamsun, und viele andere mehr, die hier nicht genannt werden können. Sie haben trotz christlicher Bedrohung Werke geschaffen, die den Geist ihres nordisch-germanischen Heidentums deutlich erkennen lassen.
Verhältnis zu Tieren
16. Frage: Welche Einstellung hat die betreffende Religion zu den Tieren?
Für Katholiken sind Tiere, nach der Bibel, dem Menschen nicht gleichgestellt, sondern stehen in seinem Dienst. Tierquälerei wird als Sünde angesehen. Nach christlicher Auffassung ist nicht davon auszugehen, dass die einzelnen Tiere nach dem Tod weiterleben.
Für evangelische Christen sind Tiere Teil der Schöpfung Jehovas, also Mitgeschöpfe des Menschen. Zur Frage ob es für Tiere ein Jenseits gibt, hat die evangelische Kirche – wie überhaupt zur Frage des Jenseits – keine Spekulation.
Für Juden haben Tiere keine Seele. Sie sind – wie alles auf der Welt – von Gott für die Menschen erschaffen worden(!). Ein Jude darf sich nicht zu Tisch setzen, bevor er seine Tiere gefüttert hat.
Im Islam gelten Tiere wie Pflanzen als Geschöpfe Allahs. Der Mensch als Statthalter Gottes auf Erden trägt die Verantwortung für die Pflege und den Erhalt aller Lebensformen. Tiere und Pflanzen haben ebenfalls eine Art Seele, die jedoch nicht mit der menschlichen Seele vergleichbar ist.
Im Buddhismus ist der Schutz der Tiere Teil der Praxis von Gewaltlosigkeit. Ihnen aus Unachtsamkeit oder Bösartigkeit zu schaden erzeugt negative karmische Folgen. Nach buddhistischer Auffassung können Tiere in einer späteren Reinkarnation als Menschen geboren werden und die Erleuchtung erlangen.
Der germanische, heidnische Mensch fühlt sich als ein Teil der Welt, zusammen mit Tieren und Pflanzen. Dem Germanen war die Natur heilig. Es gab heilige Tiere, heilige Bäume, heilige Haine, heilige Berge, Flüsse, Seen, Quellen. Baumfrevel wurde mit dem Tode bestraft. Quellen wurden – und werden heute wieder, wie z.B. in Franken zur Osterzeit – mit Blumen geschmückt. Ein pfleglicher Umgang mit der Natur war selbstverständlich. Abholzungen von Wald mit anschliessender Verkarstung wie im Mittelmeerraum war für unsere Ahnen undenkbar.
An das frühere Verbundensein mit der Natur und ihren Geschöpfen knüpfen wir heutigen Heiden an. Ein geflügeltes Wort in der AG-GGG lautet: „Ökologisch denken – naturgemäss leben – artgemäss glauben“. Uns hat kein Gott befohlen, wir sollten uns die Erde „untertan“ machen. Für uns ist der Mensch nicht die Krone der Schöpfung, sondern eine Erscheinungsform der Natur, die zwar Besonderes zu leisten vermag, aber auch einer besonderen Verantwortung gerecht werden muss. Der germanisch-nordische Heide weiss nicht nur um die Verwandtschaft alles Lebendigen, sondern fühlt sich ihm verbunden. Nicht zuletzt sind aus dieser Haltung heraus die verschiedensten Tierschutz- und Naturschutzbewegungen in germanischen Ländern entstanden.
Die Vertreter des Christentums verschweigen, dass ihre Religion es war, die nach dem gewaltsamen Eindringen in Germanien die heiligen Haine unserer Ahnen fällte, die heiligen Tiere tötete und die germanische Naturfrömmigkeit auszurotten trachtete – was ihr erfreulicherweise nicht ganz gelang. Jesu Reich war bekanntlich „nicht von dieser Welt“, ihn interessierte nur das Jenseits. Das Diesseits verachtete er.
Die Vertreter des Judentums und des Islam verheimlichen das im Judentum gebotene „Schächten“ bestimmter Tiere, das Ausblutenlassen von Tieren bei lebendigem Leib – eine besonders grausame Tötungsart. Verschwiegen wird auch, dass in der Bibel das „Untertanmachen“ der Erde als „drauftreten, unter die Füsse nehmen, unterwerfen, unterjochen, dienstbar machen, vergewaltigen“ bezeichnet wird. Oder kennen die Bibelgläubigen gar ihr „heiliges“ Buch 1. Mose 9,2 nicht, in dem es heisst: „Furcht vor euch und Schrecken sei bei allen Erdentieren, bei allen Himmelsvögeln, bei allem, was auf dem Erdboden kriecht, und bei allen Fischen des Meeres, in eure Hand sind sie gegeben!“
Der Islam hält alles für von Allah gewollt. Der Mensch darf da nichts tun oder sich auch nur Gedanken darüber machen, denn Ozonloch, vergiftete Böden und die Ausrottung von Arten sind ja Allahs Ratschluss und es wäre vermessen, da eingreifen zu wollen.
Auch die buddhistische Auffassung, Tiere könnten einmal in einem späteren Leben als Menschen geboren werden, wirkt nicht anspornend, uns mit ganzer Kraft für die Erhaltung der Natur einzusetzen. Man stelle sich vor, die Milliarden von Tieren auf der Erde kämen einst als Menschen wieder…Nicht auszudenken, wenn diesen dann auch noch jeglicher Gedanke an einen wirksamen Naturschutz fehlen würde.
Sinn des Lebens
17. Frage: Was ist das Ziel der religiösen Praxis, was ist der Sinn des Lebens?
Ziel der katholischen religiösen Praxis ist, Gott und den Nächsten zu lieben. Die christliche Religion ist keine Privatsache, es geht ihr nicht darum, persönliche Glücksgefühle zu vermitteln. Das Ziel des Lebens ist die Einheit mit Gott und die Herrschaft von Gottes Willen.
Für Juden ist das irdische Dasein nur Übergang – das Ziel eines gerechten, gottgefälligen Lebens ist das Leben neben Gott in der kommenden Welt.
Islam heisst Hingabe an Gott. Das Ziel der religiösen Praxis ist die Befreiung vom Ego (Ich), um zu wahrer Ergebenheit und Nähe zu Gott zu gelangen.
Der Buddhismus kennt vielfältige spirituelle Ziele. Neben der Verminderung von Leiden in diesem Leben durch eine heilsame Lebensweise mit sich und den Mitmenschen kann man zunächst ein hohes Dasein nach dem Tode anstreben oder die Befreiung aus allem Leiden oder sogar die Vollkommenheit eines Buddha.
Die religiöse Praxis des germanisch-nordischen Heidentums wendet sich nur an die „Menschen unserer Art“. Das sind die Menschen nordischer Rasse, fälischer Rasse, sowie alle Verbindungen aus diesen beiden Rassen. Unsere Religion hat mehrere Ziele. Einerseits soll sie nach aussen wirken und allen Menschen unserer Art – gleich, wo sie auf der Welt leben mögen – bewusst machen, dass sie Teile eines genetischen Erbes sind, das die Natur geschaffen hat, so wie es ist. Sie soll daran erinnern, dass aus diesem Bewusstsein die Verpflichtung erwächst, sich unseres Erbes würdig zu erweisen und es an die Nachkommen unverfälscht weiterzugeben.
Praktiziertes Germanisches Heidentum hat aber noch eine andere Aufgabe. Es soll den Einzelnen an die Quellen seines Daseins heranführen, ihm diese erschliessen, ihn aber auch anregen, sich eigene Gedanken zu machen.
Der Sinn unseres Daseins ist keineswegs die Verherrlichung irgendeines Gottes, auch nicht die Vorbereitung auf ein „himmlisches Dasein“. Er ist auch nicht die heute in Mode gekommenen „Selbstverwirklichung“, die meist ein verkappter Selbstbetrug ist. Der Sinn des Lebens ist das Leben selbst. Goethe hat dies bereits erkannt und in seinem Werk zum Ausdruck gebracht. Unsterblichkeit können wir nur durch die Weitergabe unseres genetischen Erbes erreichen, eine“Wiedergeburt“ kann nur in unseren Nachkommen erfolgen, wenn wir uns mit einem Partner verbinden, der so aussieht, wie wir selbst. Daher endet das „Bekenntnis unserer Art“ mit dem Satz:
