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Wie ändern sich die Lebensvorgänge und wie ändert sich das Gruppenleben in einem Volke, wenn dieses Volk verstädtert wird, d. h. wenn seine Menschen etwa zu 30 – 40 % oder mehr Prozent in Städten wohnen und städtischer Geist auch die bäuerlichen Gemeinden durchdringt? – Der Erörterung dieser Fragen sollen die folgenden Ausführungen sich zuwenden.

 

Dazu erst ein paar geschichtliche Angaben: im Zeitalter der „Germania“ des Tacitus (90 n. Ztr.) waren die Vorväter der Deutschen rein ländliche Menschen. Das „Volk“ bestand aus den landbesitzenden Familienvätern freier Herkunft mit ihren Familien. Die Unfreien allein besaßen kein Land oder nur ein wenig ihnen überlassenes Land; aber sie zählten nicht zum Volke und waren der Rasse nach als Gruppe von den Freien verschieden. Die Junggesellen aus freiem Geschlechte, die Hagestolze, besaßen keinen Hof, sondern wohnten in einem kleinen „Hage“, einem eingehegten Stücke Feld – woher ihr Name hagustald –; aber Hagestolze gab es nur wenige, da nach indogermanischer und so auch germanischer Auffassung den ehelosen freien Mann Geringschätzung traf. Alle diese Menschen, die Freien wie die Unfreien, die Familienväter und die wenigen Hagestolze, lebten ländlich. Auch als der Germane auf erobertem, vorher römischem Gebiete Städte kennen gelernt hatte, verachtete er seinem ländlichen Wesen nach diese Gebilde, ließ sie zerfallen, überließ sie den mindergeachteten Händlern, Unfreien, Freigelassenen und Nachkommen römischer Provinzialen und wohnte als freier Bauer im Lande um sie her in der Siedlungsweise, die seiner Rasse entsprach, d. h. in Sippensiedlungen auf zerstreuten Einzelhöfen. „Sie wohnen für sich und abgesondert“ – so gibt Tacitus, Germania(16) die Verhältnisse an; ja er betont sogar: „Sie wollen überhaupt von geschlossenen Siedlungen nichts wissen“ (ne pati quidem inter se iunctas sedes), und scheint somit vom seelischen Wesen der nordischen Rasse etwas verspürt zu haben, von deren Freude am Einhalten eines gegenseitigen Abstandes zwischen den Menschen, von deren Bedürfnis nach Für-sich-sein und Einsamkeit und freiem Raum um sich her. [newpage] Die gesamte germanische Bevölkerung auf dem Gebiete des heutigen Deutschen Reiches zu Beginn der römischen Kaiserzeit wurde von Schmoller (1901) auf 2–3 Millionen Menschen geschätzt.1

Zwischen diesen Verhältnissen und unserer Gegenwart liegt die Verstädterung des deutschen Volkes: mit der Angewöhnung an Römerstädte, der Abwanderung rassisch minder geachteter Unfreier in die aufkommenden Städte, die ihnen Freiheit versprachen („Stadtluft macht frei“), mit der Errichtung befestigter Plätze durch die ersten deutschen Kaiser, zu deren Besiedlung die Kaiser freie Bauern um der Landesverteidigung willen zwingen mußten; mit solchen Vorgängen begann es; 1910 war es so weit gekommen, daß 60 % der Deutschen in der Stadt wohnten und nur noch 40 % auf dem Lande. Woytinski2 gibt für das Deutsche Reich folgende Zahlen an, die einerseits die Bewohner von Städten über 2 000 Einwohner, andererseits die Landbevölkerung angeben: Stadt Land 1871 36,1 % 63,9 % 1880 41,4 % 58,6 % 1890 47,0 % 53,0 % 1900 54,3 % 45,7 % 1910 60,0 % 40,0 % [newpage] In den 40 Jahren zwischen 1870 und 1910 hat die städtische Bevölkerung in Deutschland um 163 % zugenommen, die ländliche um 1 % abgenommen. Zu diesem Zeitraume etwa ist auch in Deutschland in allen staatlichen und gesellschaftlichen Erscheinungen die Verstädterung des Volkes offenkundig geworden. Bei der Volkszählung von 1933 ergab sich, daß jeder dritte Deutsche ein Großstädter war. 1871 war erst jeder 20. Deutsche ein Großstädter. Großbritannien hatte schon 1851 ein Verhältnis von 50,1 % Städtern zu 49,9 % Ländlichen gehabt. Frankreich steht in dieser Hinsicht noch heute besser da – warum „besser“, soll im folgenden gezeigt werden. Im Jahre 1920 umfaßte es 46,7 % Stadtbewohner gegenüber 53,3 % Landbewohnern. Als verstädtert können heute gelten: die Vereinigten Staaten, mehr noch Österreich, noch mehr das Deutsche Reich, am meisten Schottland, England und Wales; als minder verstädtert: Frankreich, noch weniger Dänemark, noch weniger oder noch nicht Schweden, Norwegen, Irland. Gar nicht verstädtert ist Rußland, weshalb der westeuropäisch-verstädterte, in vielem überspitzt verstädterte Geist im amtlichen Bolschewismus hier um so aberwitziger wirkt. Als „verstädtert“ habe ich ein Volk bezeichnet, das mehr als 30 – 40 % Städter aufweist: eine schärfere Grenze läßt sich nicht ziehen, auch nicht eine Grenze für jedes Volk unerachtet seiner rassenseelischen Beschaffenheit. Ich möchte die Grenze nicht bei je 50 % Städtern und Landbewohnern ziehen, denn der städtische Geist hat bisher ein großes Übergewicht über den ländlichen gehabt durch Presse, Volksvertretungen, Regierungen, Machtmittel, Bildungsmittel, Rundfunk usw. Ferner leben auf dem Lande zeitweilig oder dauernd einflußreiche Familien mit städtischem Lebensgefühl. In den obengenannten Zahlen der Stadt- und Landbewohner sind die Vertreter nichtbäuerlicher Berufe, die auf dem Lande wohnen, zur ländlichen Bevölkerung gerechnet. Umgekehrt aber haben vereinzelte Familien mit bäuerlichem Lebensgefühl, die in den Städten wohnen, so gut wie keinen Einfluß auf den Geist der Gesamtheit.

Endlich kommt hinzu: der städtische Geist ist übermächtig, weil er ausgeht von Bevölkerungsgruppen, die durchschnittlich begabter sind als die Gruppen der Landbevölkerung. Seit Jahrhunderten hat ja das Land viele überdurchschnittlich regsame, überdurchschnittlich begabte und strebsame Menschen an die Städte verloren. Die Tatsache der durchschnittlich höheren Begabung vieler städtischer Gruppen gegenüber ländlichen3 würde bei entsprechenden Untersuchungen wahrscheinlich noch deutlicher erscheinen, wenn in solchen Untersuchungen nicht die städtischen Nachkommen auch der mancherlei Unterdurchschnittlich-Begabten mitgezählt würden, die mit einem Bevölkerungsstrome von arbeits- und lichtscheuen Menschen dauernd in die Städte geraten. Bei Durchschnittsuntersuchungen drücken die gegenüber der Landbevölkerung stark unterduchschnittlichen Verstädterten die Durchschnittswerte der Städter, unter denen doch viele stark über dem Durchschnitt der ländlichen Begabung stehen, anscheinend öfters so, daß diese Durchschnittswerte sich von denen der ländlichen Bevölkerung kaum oder gar nicht mehr unterscheiden, so daß der Eindruck etwa gleicher Begabung von Stadt und Land entstehen kann.4 Die Frage, in welcher Weise und in welcher Richtung die Verstandesgaben in Stadt und Land angewandt werden, wird später erörtert werden; hier sei nur die Tatsache betont, daß zum Übergewicht des städtischen über den ländlichen Geist die Ansammlung stark überdurchschnittlich begabter Menschen in den Städten sicherlich beiträgt. [newpage] Mit allem dem ergibt sich aber, daß die Grenze der beginnenden Verstädterung eines Volkes nicht bei je 50 % ländlicher und städtischer Bevölkerung liegen wird, sondern – wie ich vorschlagen möchte – je nach der seelischen Veranlagung der betr. Bevölkerung etwa bei 30 – 40 % Städtern. Hier noch eine Übersicht über das Maß der Verstädterung von der Seite der Berufstätigkeiten aus: Von der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches waren 1925 erwerbstätig 51,29 % davon landwirtschaftlich-erwerbstätig 15,64 % Von der Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten waren 1920 erwerbstätig 39,37 % davon landwirtschaftlich erwerbstätig 10,31 % Selbständige ländliche berufstätige (Bauern, Gutsbesitzer usw.) machten 1925 im Deutschen Reiche nur noch 7,97 % der Bevölkerung aus, in den Vereinigten Staaten noch 8,56 %. Wollte man also die altgermanische Auffassung, daß nur der selbständige Landbesitzer, der Adelsbauer („Adel“ von odal = „Erbhof“), ein Vollbürger sein kann, auf unseren heutigen Staat anwenden, so könnten nur noch 8 %4a (aufgerundet) der Deutschen Vollbürger sein und den Anspruch erheben, über den Staat mit zu bestimmen. Das, was man germanische Demokratie, germanische Volksherrschaft, nennen kann – und der Germane war in einem ganz bestimmten Sinne der „geborene Demokrat“ –, beruhte durchaus auf der Freiheit und Gleichheit der landbesitzenden Freien5, und „Freiheit und Gleichheit“, im streng adelsbäuerlichen Sinne gefaßt, stellen kennzeichnend germanische und indogermanische Werte dar.6 Für den Staat eines verstädterten germanischen Volkes darf man also gleich die Frage stellen: Sind die Grundsätze der adelsbäuerlichen Freiheit und Gleichheit noch auf einen Staat anwendbar, in dem nur noch 8 % der Bevölkerung landbesitzende Freie sind? – So würde die Frage der Staatsform lauten, die sich gegenüber einem Volke und einem Staate germanischer Prägung bei Erörterung des Vorganges der Verstädterung ergäbe. Es war von der germanischen Lebens- und Staatsauffassung aus durchaus folgerichtig, wenn z. B. bei der Gründung der Vereinigten Staaten – eines damals erstaunlich germanischen Staatsgebildes, geführt von einem so echt germanischen Edeling wie Washington – im Staate Massachusetts nur 16 % der Bevölkerung, in der Stadt Philadelphia nur 2 % der Bevölkerung, eben jeweils nur die Freisassen, das Wahlrecht besaßen, in den Städten also immer nur Minderheiten der Bevölkerung. „Selbst noch im Jahre 1790 gab es unter der 14000 zählenden männlichen Bevölkerung der Stadt New York nur 1303 stimmberechtigte Vollbürger, die Eigentum genug besaßen, um bei der Wahl eines Gouverneurs ihre Stimme abgeben zu dürfen.“ Ein landbesitzloser Städter, mag er noch so reich sein, konnte nach germanischem Empfinden nicht Vollbürger sein.

Dementsprechend hatten in den mittelalterlichen deutschen Städten nur Grund- und Hausbesitzer das volle Bürgerrecht. In England fiel das Vorrecht der Landbesitzer erst im Jahre 1832. Damals beseitigte eine Änderung des Wahlrechts die rotten boroughs. Vor 1832 konnten die neu aufgekommenen und sich mit immer zahlreicheren Bevölkerungen füllenden Industriestädte wie Leeds, Bradford, Manchester, Birmingham und Sheffield keine Abgeordneten ins Parlament senden, während nach der Wahlkreiseinteilung bevölkerungsarme kleine Kreise in ländlichen Gebieten Abgeordnete stellten. Man hat diese damals veraltende Wahlkreiseinteilung und das zähe Festhalten an ihr fast immer nur als den Ausfluß der staatlichen Selbstsucht der England beherrschenden Adelsgeschlechter angesehen. Diese Selbstsucht wirkte sich gewiß im ganzen englischen Staatsleben aus; aber man sollte heute auch erkennen, daß in solch einer Wahlkreiseinteilung altüberlieferter germanischer Geist fortlebte, und germanischer wie indogermanischer Geist waren immer verbunden mit „Blut und Boden“ und mit dem Mißtrauen gegen alle Gruppen landbesitzloser Menschen, einem um so größeren Mißtrauen, je reicher diese landbesitzlosen städtischen Gruppen waren. [newpage] Ein landbesitzloser Städter kann nach ursprünglich-germanischem und indogermanischem Empfinden kein Vollbürger sein. Er kann der germanischen Freiheit nicht teilhaftig sein, weil nur derjenige frei sein kann im germanisch-indogermanischen Sinne, der unabhängig und selbständig mit dem ihm gebührenden und für sein Lebensgefühl notwendigen Abstand von anderen Menschen auf seinem Erbhofe lebt, einen Erbhof be-sitzt. Nur solches Sitzen, Seßhaftsein auf einem Erbhofe, ist Be-sitz im indogermanischen Sinne, ist possessio, d. h. dem Wortstamme nach pot-sessio, „als Herr sitzen“. Nur wer so „als Herr sitzt“, ist im germanischen Sinne frei, und diese Freien untereinander sind einander im germanischen Sinne gleich: das ist der Kern des germanischen Gedankens von „Freiheit und Gleichheit“, und diese Freiheit und Gleichheit allein ermöglicht die kennzeichnend germanische Volksherrschaft (Demokratie). Das Wesen der germanischen adelsbäuerlichen Freiheit hat Frh. v. Schwerin anschaulich dargestellt: „Seiner selbst bewußt und sicher, eigenwillig und Herrschens gewohnt, tritt uns der Germane aus dem Bericht des antiken Autors, in seinen Sagen und Liedern entgegen; nicht als ein Mann, der in Bindung und Zwang gewachsen und geformt. So auch faßt ihn der römische Künstler. Aus Pergament und Marmor ersteht das Bild der ungebrochenen Freiheit, in jeder Linie des Körpers, in jeder Regung des Geistes ein Abbild eines herrlichen Freiheitsgefühls. Man braucht nicht an den stolzen Gesandtschaftsführer der Trajanssäule zu denken; auch die gefesselten Germanen, über deren Nacken schon das Schwert des Henkers schwebt, sie zwingen den Meißel des Bildhauers, uns vom germanischen Freiheitssinn zu erzählen.“8 Man begreift, daß zur Verwirklichung germanischer Freiheit und Volksherrschaft nicht nur der freie bäuerliche Besitz im oben bezeichneten Sinne gehörte, sondern auch das Rassenerbe bewußt ausgelesener Geschlechter aus dem Stoffe einer herrentümlichen Menschenrasse, der nordischen Rasse. In sorgsamer Gattenwahl geschlechterlang ausgelesene Erbanlagen und freier ländlicher Besitz bilden zusammen die notwendige Grundlage germanischer Volksherrschaft. Ein landbesitzloser Städter mag noch so reich sein: nach ursprünglich-indogermanischem Empfinden zählt er nicht zu den Freien und Gleichen. Mancher Plebejer in der Stadt Rom mag reicher gewesen sein als der Patrizier Lucius Quinctius Cincinnatus, der sein kleines Ackerlos selbst pflügte und einmal, in bedrohter Lage des Staates, vom selbstbereiteten Mahle auf seinem Acker hinwegberufen wurde zum Amte des Feldherrn-Diktators. Cincinnatus aber gehörte zu den untereinander freien und gleichen Nachkommen indogermanischer Italiker, zu den auf „Blut und Boden“ 8a achtenden Patriziern des latinischen Stammes der Italiker und war der harte Vorkämpfer der Patrizier gegen die Plebejer: ein echter Vertreter indogermanischen Adelsbauerntums und der indogermanischen Auffassung vom Vollbürgertum, das nur den Landsässigen zukam.9

In den Vereinigten Staaten haben erst in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts alle männlichen Erwachsenen das Wahlrecht erhalten. Damals – unter dem Präsidenten Lincoln – wohnten aber noch 80 % der Nordamerikaner auf dem Lande, also noch in Lebensverhältnissen, die Volksherrschaft (Demokratie) im germanischen Sinne, die adelsbäuerliches Denken und Handeln zulassen und fördern. [newpage] Ganz anders bei Verstädterung: die städtischen Massen verfallen in der Regel einem Geiste, der dem adelsbäuerlichen Denken geradewegs zuwiderläuft, und der somit jeden Staat germanischer Prägung nach und nach zersetzen muß. „Volksherrschaft“ aus städtischem Massengeist – besser „Massenherrschaft“ zu nennen – hat immer den Zerfall eines Volkes eingeleitet. In den Vereinigten Staaten gab es im Zeitabschnitt der Staatsgründung neben dem besonnenen und im Grunde ausgesprochen adelstümlich (aristokratisch) denkenden Washington einen unruhig-begeisterten und einseitig-hartnäckigen Vertreter der aufklärerisch-demokratischen Gedankenwelt, Jefferson, den begeisterten Anhänger der Französischen Revolution. Aber im Grunde sah doch auch Jefferson in der Demokratie die Staatsform der Freiheit und Gleichheit aller Freisassen, also doch die germanische Demokratie. Bei all seinem etwas schulmeisterlichen Denken, das ihn gelegentlich von der Erfassung der Wirklichkeiten entfernte, hat doch Jefferson die Gefahr städtischer Massen für den Staat deutlich erkannt – und das besagt viel für die Bedeutung Jeffersons, denn zu seiner Zeit, im damaligen ländlichen Nordamerika, gab es in den noch kleinen Städten und bei der Gesamtbevölkerung, die erst 5 % Städter umfaßte, eigentlich noch kaum die Möglichkeiten zum Aufkommen städtischer Massen. Dennoch hat Jefferson schon damals Worte von solchem vorausschauendem Weitblick geschrieben wie diese: „Da wir Land in Menge zum Bebauen haben, lasset uns niemals wünschen, einen Bürger zu sehen, der an der Arbeitsbank steht oder die Spindel schwingt … Die Fabrikarbeit lasset in den Werkstätten Europas verbleiben … Die Massen (mob) der großen Städte tragen ebensoviel zu einem gesunden Staatswesen (pure government) bei wie Wunden zur Kraft des Menschenleibes.“

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